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Ein NC Studium in Deutschland


Die Studienplätze für Humanmedizin und Zahnmedizin sind sogenannte zulassungsbeschränkte Studiengänge. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Bewerber die Anzahl der verfügbaren Plätze überschreitet und eine Auswahl der Bewerber notwendig ist. Wenn Du Dich also für einen Studienplatz in Humanmedizin oder Zahnmedizin in Deutschland interessierst, führte Dein Weg bis 2008 zur sogenannten Zentralen Vergabestelle für Studienplätze, der ZVS, und in letzter Zeit zur Stiftung für Hochschulzulassung. Hier wird die Vergabe der Studienplätze in Human- und Zahnmedizin (nebenbei auch noch für Tiermedizin und Pharmazie) zentral geregelt.

Damit wir wissen, wovon wir reden, müssen wir uns zunächst verdeutlichen, dass sich im Jahr 2015 knapp 50.000 Bewerberinnen und Bewerber in Zahn- und Humanmedizin auf etwas mehr als 10.500 Studienplätze in 35 Studienorten beworben haben. Dabei kommen im Fach Zahnmedizin etwa 4 und im Fach Humanmedizin etwa 5 Kandidaten auf einen verfügbaren Platz.

Aus diesem Grund möchten wir Dir heute einen groben Überblick geben, nach welchen Kriterien die Studienplätze verteilt werden.

Wichtig ist zu verstehen, dass 12% der Studienplätze vorab in der dafür geschaffenen Vorabquote vergeben werden. Hiervon profitierst Du zum Beispiel, wenn Du ein ausländischer Berwerber bist, bei der Bundeswehr eine medizinische Laufbahn als Sanitäter begonnen hast, Dich für ein Zweitstudium bewirbst oder einen sogenannten Härtefallantrag stellen kannst.
Die anderen 88% der verfügbaren Studienplätze werden dann unter allen Bewerbern vergeben, die nicht in der Vorabquote erfasst werden. Diese verbleibenden Plätze werden dann nach in drei Kategorien aufgeteilt und an die Bewerber vergeben.

Hierbei werden 20% der Plätze der Abiturnote vergeben, weitere 20% nach der Wartezeit und die restlichen 60% nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

Die Zulassung zum Medizinstudium in Deutschland - Die Abiturnote



Bei der Auswahl auf Basis der Abiturnote wird auf Basis der vorhandenen Bewerber und der verfügbaren Studienplätze ein Grenzwert, der sogenannte Numerus Clausus, ermittelt. Er entspricht der Abiturnote, die Du mindestens haben musst, um in diesem Verfahren ohne Umwege einen Studienplatz zu bekommen. Bei einem Blick auf die Zahlen für das Jahr 2015 ist festzustellen, dass Du eine Abschlussnote von 1,0 benötigst (sofern Du Dein Abitur in Niedersachen oder Schleswig Holstein erworben hast, 1,1), um Erfolg zu haben. Sofern Deine Abschlussnote schlechter als dieser Wert ist, kannst Du in dieser Verteilung nicht berücksichtigt werden und musst auf die Verteilung nach Wartezeit oder das Auswahlverfahren der Hochschulen hoffen.

Medizinstudium in Deutschland - Zulassung nach Wartezeit



Sofern Du Dein Abitur nicht gerade erst gemacht hast, sondern es schon ein paar Tage zurück liegt, hast Du die Möglichkeit, einen Studienplatz über Deine so genannte Wartezeit zu bekommen. Wartezeit ist dabei die Zeit, die seit Deinem Abitur bis zum anvisierten Studienbeginn vergangen ist. Nehmen wir also an, du hast vor 2 Jahren Abitur gemacht und möchtest diesen Winter mit dem Studium anfangen, dann hast Du in diesen 2 Jahren 4 Wartesemester angesammelt. Um diese Wartesemester zu sammeln, musst Du dich nirgendwo anmelden, sondern die Zeit zwischen Abitur und Studienbewerbung zählt ganz automatisch als Wartezeit.
Wichtig ist jedoch, dass Du in dieser Zeit nicht anderweitig in Deutschland studierst. Wenn Du also nach Deinem Abitur zunächst in einem zulassungsfreien Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, diesen dann abbrichst und Medizin studieren möchtest, zählt diese Studienzeit nicht als Wartezeit. Wenn Du hingegen eine Ausbildung machst, im Ausland studierst oder um die Welt reist, läuft Deine Wartezeit stets weiter.
Auf der Basis der Bewerber über die Wartezeit und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze wird jährlich berechnet, wie viele Wartesemester Du angesammelt haben musst, um hier einen Studienplatz zu bekommen. 2015 waren dies für Humanmedizin 14 und für Zahnmedizin 12 Semester.
Ein Mythos ist übrigens noch, dass Du mit einem besseren Abitur eine kürzere Wartezeit hast. Oft hören wir in diesem Kontext, dass die Wartezeit nicht so schlimm sei, wenn man zum Beispiel ein Abitur von 1,9 habe. Leider ist dem nicht so. Wenn Du über die Abiturnote keinen Studienplatz bekommen hast, wird diese Note in der Vergabe nach Wartezeit nur nachrangig berücksichtigt, sprich nur dann, wenn mehr Bewerber die benötigte Anzahl von Wartesemestern haben, als es Plätze dafür gibt. 2015 war es in diesem Fall so, dass Du eine Durchschnittsnote von 3,3 haben musstest, um mit 14 Wartesemestern einen Medizinstudienplatz zu bekommen. Es ist demnach nicht so, dass Du mit einem Abitur von 1,9 vielleicht schon nach 2, 4 oder 6 Wartesemestern auf einen Studienplatz hoffen kannst.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen - Chancen auf eine Zulassung zum Medizinstudium



Solltest Du nach den Kriterien Abiturnote und Wartezeit nicht zum Studium zugelassen werden, hast Du eine Chance auf die verbleibenden 60% der Studienplätze, welche nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben werden. Auch dies regelt die Stiftung für Hochschulzulassung, orientiert sich hierbei jedoch an den Maßgaben der einzelnen Universitäten. Um der Sache Herr zu werden, grenzen die meisten Hochschulen die Bewerber in einer Vorauswahl auf Basis der Abiturnote und der sogenannten Ortspräferenz ein. Mit dieser ist gemeint, an der wievielten Stelle Du einen Studienort als Wunschort genannt hast. So kann es sein, dass die Hochschule Dich nur berücksichtigt, wenn Du sie in der Bewerbung an erster oder zweiter Stelle genannt hast.

Für dann noch in Frage kommende Bewerber erfolgt eine weitere Auswahl nach hochschuleigenen Kriteren. Diese schließen Deine Abiturnote, aber auch eine vorhandene Ausbildung im medizinischen Bereich, eine Auswahlgespräch und Dein eventuelles Ergebnis im fachspezifischen Studierfähigkeitstest mit ein. Letzterer klingt kompliziert, bezeichnet aber, was Du vermutlich bereits unter der Bezeichnung Medizinertest kennst. Ein NC Studium in Deutschland

Auf diesem Wege kannst Du dann einen Studienplatz erhalten, wenn Du ein Abitur hast, welches deutlich schlechter ist als der jeweilige Landes- NC. Dennoch musst Du Dir im Klaren darüber sein, dass Du auch auf diesem Wege keine Wunder erwarten kannst.

Letzte Chance auf einen Studienplatz in Deutschland - Das Nachrückverfahren



Nun kann es ja sein, dass Du die genannten Kriterien denkbar knapp verfehlst und beinahe einen Studienplatz bekommen hättest. In diesem Fall wirst Du auf einer Art Warteliste registiert. Dein sogenannter Rang gibt dabei an, wie viele Bewerber zwischen Dir und dem letzten vergebenen Platz noch näher an einem Studienplatz waren. Hast Du also Rang 10, so waren 9 andere Bewerber noch näher an einer Zulassung, sind aber dennoch gescheitert. Interessant wird dies aber im Nachrückverfahren. Sollte sich nämlich ein bereits zugelassener Bewerber überraschend gegen seinen Studienplatz entscheiden, so werden die so frei werdenen Plätze an eben diese Nachrücker vergeben und zwar in der Reihenfolge ihres Ranges. Leider lässt sich vorab nicht genau sagen, ob oder wie viele Studienplätze auf diesem Wege vergeben werden können.
Dies ist ein Beitrag von Max.
Dies ist ein Beitrag von Max und behandelt die Studienplatzvergabe in Deuschland.

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Die wichtigsten Fakten zum Studium in Prag (Dritte Medizinische Fakultät) auf einen Blick:

Angebotene Studiengänge:
Humanmedizin

Studiengebühr Humanmedizin:
8.270 Euro/Semester*

Studienanfang:
zu jedem Wintersemester

Aufnahmetests für das Studienjahr 2024/2025:
24. August 2024 in Digitalform
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