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Nach dem Medizinstudium im Ausland - Approbation in Deutschland beantragen


Wenn Du Dein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen hast, hast Du durch das Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union die Möglichkeit, in jedem Land der EU zu leben und zu arbeiten.

Der Großteil der Studentinnen und Studenten aus Deutschland, die ihr Medizinstudium in Tschechien oder der Slowakei erfolgreich abschließen, wollen jedoch irgendwann nach Deutschland zurück, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten.

Für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist zwingend eine Anerkennung in Form der sogenannten Approbation notwendig. Diese Approbation erlaubt es Dir, Dich in Deutschland Ärztin oder Arzt zu nennen und in der Folge den Arztberuf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Nach Deinem Medizinstudium im Ausland: Der Weg zur Approbation



Aus diesem Grund wollen wir uns heute damit befassen, wie Du Deinen Abschluss nach dem erfolgreichen Medizinstudium im Ausland in Deutschland anerkennen lassen kannst.

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass Du beispielsweise Medizin in Prag oder Medizin in Brünn (Brno) oder in Kaschau (Košice), in jedem Fall aber in Tschechien oder der Slowakei Medizin studiert hast, also im europäischen Ausland.

Dann sollten wir zunächst klären, wo Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland Deine deutsche Approbation beantragen musst. In der Regel ist nämlich nicht das Bundesland Deines Geburts- oder Wohnortes für Dich zuständig, sondern das Bundesland, in dem Du Deine ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchtest.

Eine Liste mit Adressen der jeweiligen Stellen findest Du am Ende dieses Artikels. Im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland gleich in mehreren Bundesländern in Deutschland eine Approbation zu beantragen, ist übrigens auch nicht möglich. Merke Dir also, dass im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland ausschließlich das Bundesland für Dich zuständig ist, in dem Du Deine ärztliche Karriere beginnen möchtest. In vielen Fällen mag dies natürlich trotzdem das Bundesland Deines Wohnortes sein.

Dokumente, die Du nach Deinem Medizinstudium im Ausland noch vor Ort beantragen musst



Nachdem wir die Zuständigkeit geklärt haben, müssen wir erkennen, dass die jeweiligen Behörden eine Menge Dokumente von Dir benötigen, um Dir die Approbation erteilen zu können. Viele Dokumente liegen Dir wahrscheinlich bereits vor, aber einige wirst Du mit Sicherheit neu beantragen müssen. Einige der benötigen Dokumente müssen dabei aus dem Land kommen, in dem Du Dein Medizinstudium abgeschlossen hast, zum Beispiel aus Tschechien oder der Slowakei.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Du Dich bereits unmittelbar nach dem Ende Deines Medizinstudiums im Ausland um diese Unterlagen kümmerst. Das spart Dir Zeit und Wege.

In der Regel benötigst Du einen sogenannten Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung. Diese bekommst Du direkt von der Universität, in Prag also von der Karls-Universität, in Brünn (Brno) von der Masaryk-Universität, in Kaschau (Košice) von der Pavol-Jozef-Šafárik Universität und so weiter. In den meisten Fällen bekommst Du während der feierlichen Graduierung ein große Urkunde überreicht und erhältst parallel dazu eine kleine Kopie, die alle Daten und Fakten enthält. Die Approbationsstelle interessiert sich hier im Allgemeinen nur für die jeweiligen Daten und Fakten.

Im Zusammenhang mit dem Nachweis über Deine im Ausland abgeschlossene Ausbildung benötigst Du auch noch eine Bestätigung, dass Dich diese Ausbildung berechtigt, im jeweiligen Land ärztlich tätig zu sein. Du benötigst also so etwas ähnliches wie eine Approbation des Landes, in dem Du Medizin studiert hast. Gleichzeitig wird Dir für gewöhnlich noch bescheinigt, dass Deine Ausbildung den aktuellen Richtlinien der Europäischen Union entspricht. Diese Bestätigung stellt Dir in der Regel das Gesundheitsministerium des jeweiligen Landes, in unserem Beispiel Tschechien oder die Slowakei, aus. Die Erteilung dieser Genehmigung erfolgt erwartungsgemäß reibungslos, da Du ja ein abgeschlossenes Medizinstudium des jeweiligen Landes vorweisen kannst, dauert aber für gewöhnlich seine Zeit. Wenn Du hier vier bis acht Wochen rechnest, wirst Du in den allermeisten Fällen nicht enttäuscht.

Die Zeit kannst Du aber gut nutzen, um die übrigen Formulare zu besorgen, die benötigt werden, damit Dir im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland eine Approbation in Deutschland erteilt werden kann.

Wenn Du im Ausland Medizin studiert hast, musst Du Deine Straffreiheit in diesen Ländern belegen



Im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland benötigst Du den Nachweis Deiner Straffreiheit. Er ist vergleichbar mit dem Führungszeugnis, das Du aus Deutschland kennst. Während dieses aber nur eventuelle Strafen aus Deutschland erfasst, möchten die Behörden sicher gehen, dass Du Dich auch während Deines Medizinstudiums im Ausland nicht strafbar gemacht hast. Du benötigst also Strafregisterauszüge aus dem Land, in dem Du Medizin studiert hast.

Technisch gesehen benötigst Du sogar Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Du Dich in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate aufgehalten hast. Wir gehen aber mal davon aus, dass Du während Deines Medizinstudiums im Ausland nicht so viel Zeit hattest, länger als sechs Monate in andere Länder zu reisen. Für den Fall, dass Du Deine deutsche Approbation jedoch nicht gleich im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland beantragst, ist dieser Punkt vielleicht durchaus interessant für Dich.

Sofern Du Deine deutsche Approbation also zeitnah im Anschluss an Dein Medizinstudium im Tschechien oder der Slowakei beantragst, benötigst Du in der Regel ausschließlich die Strafregisterauszüge des jeweiligen Landes. Bedenke aber auch noch, dass diese nicht älter als drei Monate sein dürfen, wenn Du sie in Deutschland einreichst.

Die Strafregisterauszüge bekommst Du übrigens am einfachsten beim Justizministerium in Tschechien oder der Slowakei. Du kannst es, wenn Du zum Beispiel Medizin in Prag studiert hast (oder auch, wenn Du durch das Medizinstudium in Pilsen oder Königgrätz (Hradec Kralove) nicht weit weg bist) persönlich beim tschechischen Ministerium beantragen. Alternativ kannst Du den Antrag per Post schicken, was der Erfahrung nach aber etwas länger dauert.

Abschließend benötigst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das sogenannte Certificate of Good Standing. Darin wird Dir bescheinigt, dass in dem Land, das Dir die Bescheinigung ausstellt, keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Dich getroffen oder eingeleitet wurden. Jetzt fragst Du Dich möglicherweise und zu Recht, wie das sein kann, wenn Du nach Deinem Medizinstudium im Ausland noch nie als Ärztin oder Arzt gearbeitet hast. Tatsächlich ist es so, dass Du diese Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nur dann brauchst, wenn Du in den letzten fünf Jahren im jeweiligen Land ärztlich tätig warst. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Du dieses Dokument problemlos ausgestellt bekommst und damit in jedem Fall auf der sicheren Seite bist, wenn Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland Deine Approbation in Deutschland beantragen möchtest.

Damit hättest Du für den Moment alle Dokumente, die Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland direkt im Land Deines Studiums beantragen musst.

Im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland benötigst Du Übersetzungen aller fremdsprachlichen Unterlagen



Alle genannten Dokumente aus dem Ausland müssen übrigens später in beglaubigter Kopie eingereicht werden und Du wirst sie im Anschluss auch nicht zurückerhalten. Sie verbleiben dauerhaft in Deiner Akte und dafür bekommst Du im Gegenzug Deine Approbation. Aus diesem Grund musst Du daran denken, Beglaubigungen aller Dokumente erstellen lassen. Beachte, dass diese Kopien praktisch immer von anerkannten Stellen in Deutschland erstellt werden müssen. Beglaubigte Kopien aus anderen Ländern werden also in der Regel abgelehnt.

Eine Besonderheit stellt aber die Kopie Deines Abschlusses dar. Diese benötigt eine sogenannte Apostille. Damit wird nicht nur die Gleichheit des Dokuments bestätigt, wie es bei einer normalen Beglaubigung der Fall ist, sondern die tatsächliche Echtheit der eigentlichen Urkunde. Folglich ist der Prozess auch komplizierter. Du benötigst zunächst eine sogenannte Überbeglaubigung des Dokuments vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und direkt im Anschluss die eigentliche Apostille, die wiederum vom Außenministerium erstellt wird. Dort wird die Apostille als zusätzliches Blatt an die Kopie des Zeugnisses angeheftet, das Du nach Deinem Medizinstudium im Ausland von der Universität bekommen hast. Da in diesen Schritt gleich zwei Ministerien involviert sind, plane auch hier etwas Zeit ein.

Als nächstes benötigst Du für alle Dokumente, welche nicht in deutscher Sprache verfasst wurden (also alle, die wir bisher erwähnt und nach Deinem Medizinstudium im Ausland direkt im jeweiligen Land beantragt haben) eine Übersetzung ins Deutsche. Die Übersetzungen müssen von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer kommen, die oder der öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Dabei sind theoretisch auch Übersetzer aus dem Ausland möglich, sofern sie im jeweiligen Land zur vereidigten Übersetzung befugt sind, aber auf der sicheren Seite bist Du, wenn du Die Übersetzungen im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland direkt in Deutschland anfertigen lässt. Weil Du den möglicherweise nicht genau weißt, wo Du den nächsten Übersetzer finden kannst, gibt es eine Übersicht aller vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland, die Du bequem nach Sprachen und ggf. Orten filtern kannst.

Damit hättest Du alle benötigten Dokumente, die Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland direkt vor Ort beantragen musst und im Anschluss in Deutschland übersetzen lassen musst.

Während diese Übersetzungen angefertigt werden, hast Du die Möglichkeit, die übrigen Dokumente zusammenzustellen, die Du ebenfalls brauchst, aber direkt in Deutschland bekommst.

Dokumente, die Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland in Deutschland beantragen musst



Beginnen kannst Du mit einer Geburtsurkunde und, sofern Du verheiratet bist und sich dadurch Dein Nachname geändert haben sollte, einer Heiratsurkunde, die dies belegt. Beides benötigst Du in Form einer beglaubigten Kopie, wobei Du gerade die Geburtsurkunde in den meisten einfach Fällen online beantragen und in der Folge neu ausstellen lassen kannst.

Als nächstes benötigst Du eine beglaubigte Kopie Deines gültigen Identitätsnachweises. Was im Behördendeutsch möglicherweise kompliziert klingt, bedeutet nichts anderes, als dass Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland und, um Deine deutsche Approbation zu erhalten, eine beglaubigte Kopie Deines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses benötigst.

Natürlich benötigst Du auch einen Nachweis Deiner Straffreiheit in Deutschland. (Zumindest dann, wenn Du in der Vergangenheit länger als sechs Monate in Deutschland warst oder einen Wohnsitz in Deutschland hattest oder aktuell noch hast.) Wir gehen also davon aus, dass Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland ein deutsches Führungszeugnis benötigst.

Dieses Führungszeugnis sollte der „Belegart O“ entsprechen und den Verwendungszweck „Approbation als Arzt/Ärztin“ aufweisen. Du kannst das Führungszeugnis problemlos in der Meldestelle Deines Wohnortes beantragen. Es wird im Anschluss vom Bundesamt für Justiz automatisch an die jeweilige Behörde übermittelt, sodass Du den Teil schnell erledigt hast. Bedenke aber, dass auch dieses Führungszeugnis bei Antragstellung in der Regel nicht älter als ein Monat sein sollte. Nur in einigen Bundesländern sind bis zu drei Monate erlaubt.

Nun kommt das einzige Dokument, welches Du zwingend im Original einreichen musst. Es ist ein ärztliches Attest, welches Dir bescheinigt, dass Du nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet bist. Hierfür reicht im Allgemeinen ein kurzer Zweizeiler eines niedergelassenen Allgemeinmediziners oder Internisten aus, sofern er im Original unterschrieben und gestempelt ist. Alternativ kannst Du einen Vordruck von uns bekommen, um im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland auf der sicheren Seite zu sein.

Abschließend benötigst Du einen selbst geschriebenen und persönlich unterschriebenen Lebenslauf über alle Stationen Deines bisherigen Lebens bis zum Tag der Antragstellung bei der Behörde. Der Lebenslauf, der natürlich auch Dein Medizinstudium im Ausland beinhalten sollte, muss tabellarisch und chronologisch gegliedert sein und sollte gegebenenfalls in Monate gegliedert sein. Natürlich musst Du alle Stationen entsprechend belegen.

Damit hast Du es geschafft! Je nach Behörde gibt es Antragsformulare, die sozusagen als Mantel für alle bisher genannten Unterlagen fungieren, die Du aber direkt bei der entsprechenden und für Dich zuständigen Behörde bekommst, wenn es darum geht, im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland eine deutsche Approbation zu bekommen. Teilweise musst Du auch noch der Speicherung Deiner Daten zustimmen und Deine Straffreiheit noch einmal gesondert bestätigen, aber das Gröbste hast Du an diesem Punkt hinter Dir.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du alles eingereicht und die entsprechenden Verwaltungsgebühren bezahlt hast, vergehen je nach Bundesland zwischen sechs und zwölf Wochen, die die Behörden Deine Unterlagen prüfen und für gut befinden, sodass Du im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland Deine Approbation zugesandt bekommst. Zwar klingen die einzelnen Schritte aufwendig und zum Teil langwierig, aber da Du Dein letztes Examen im Ausland bereits im Juni oder Juli ablegen kannst, bekommst Du Deine Approbation in der Regel immer noch vor Kandidaten, die in Deutschland Medizin studiert haben.

Informationen zum Fachsprachtest, wenn Du Medizin im Ausland studiert hast



Der Vollständigkeit halber und weil wir es immer mal wieder gefragt werden, sei noch der Sprachtest erwähnt, welcher von Antragstellern gefordert wird, wenn diese ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen haben. Es handelt sich dabei um den sogenannten Fachsprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse.

Natürlich wäre es jetzt aber komisch, Dich zu so einem Test zu schicken, wenn Du die deutsche Sprache offenbar perfekt beherrschst. Aus diesem Grund musst Du diesen Nachweis nicht in jedem Fall ablegen.

Du musst den Nachweis über Deine Sprachkenntnisse nur dann beibringen, wenn Du nicht wenigstens zehn Jahre eine deutsche Schule besucht hast, bzw. nicht wenigstens zehn Jahre in Deutschland gelebt hast und Dein Abitur in Deutschland gemacht hast. Solltest Du alternativ eine wenigstens dreijährige Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, vielleicht weil Du in der Vorbereitung auf Dein Medizinstudium im Ausland eine Ausbildung zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger abgeschlossen hast, fällt der Test für Dich auch weg. Und für den Fall, dass Deutsch sowieso Deine Muttersprache ist, ist der Test natürlich ebenfalls nicht notwendig.

Aus diesem Grund ist der Fachsprachtest praktisch nie ein Thema, wenn Du nach Deinem erfolgreichen Medizinstudium im Ausland nach Deutschland zurückkehren und in diesem Zusammenhang Deine Approbation beantragen willst. Die entsprechenden Stationen Deines Werdegangs werden von der Behörde direkt dem Lebenslauf entnommen.

Nach dem Medizinstudium im Ausland: Welche Behörde ist für Deine Approbation zuständig?



Damit Du es möglichst einfach hast, bekommst Du an dieser Stelle noch einmal eine Übersicht über alle zuständigen Stellen zur Erteilung der deutschen Approbation. Bedenke auch noch einmal, im Anschluss an Dein Medizinstudium im Ausland jeweils das Bundesland zuständig ist, in dem Du Deine ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchtest.

Baden-Württemberg



Regierungspräsidium Stuttgart
Landesgesundheitsamt
Referat 95 - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen

Postfach 10 29 42
70025 Stuttgart

telefonischer Kontakt unter +49 (0) 711 904-39208 oder online.

Bitte beachte die abweichende Hausanschrift:
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart


Bayern/Oberbayern (zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und die Oberpfalz)



Regierung von Oberbayern
- Sachgebiet 55.3 -
Rechtsfragen akademische Heilberufe; Berufsaufsicht

80534 München

Bitte beachte die abweichende Hausanschrift:
Maximilianstraße 39
80538 München

telefonischer Kontakt unter +49 (0) 89 2176-2634 oder online.


Bayern/Unterfranken (zuständig für Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken)



Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg

telefonischer Kontakt unter +49 (0) 931/380-1752 oder online.


Berlin



LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
(Anerkennung ausländischer Abschlüsse)

Turmstraße 21
10559 Berlin

telefonischer Kontakt unter +49 (0)30 90229-0 oder online.


Brandenburg



Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)

telefonischer Kontakt für
Antragsteller A-G: Frau Menz unter +49 (0) 331 8683-825
Antragsteller H-Z: Frau Hartfelder unter +49 (0) 331 8683-816

oder online.


Bremen



Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Referat 40 -

Contrescarpe 72
28195 Bremen

telefonischer Kontakt unter +49 (0) 421 361-9554 oder online.


Hamburg



Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Amt für Gesundheit
Landesprüfungsamt für Heilberufe

Billstraße 80
20539 Hamburg

telefonischer Kontakt unter +49 (0) 40 428 370 oder online.


Hessen



Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)

Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main

telefonischer Kontakt für
Antragsteller A:
Herr Wolfgang Betz unter +49 (0) 69 580013-202
Antragsteller B – G:
Frau Sonja Schneider unter der+49 (0) 69 580013-204
Antragsteller H – K:
Frau Signe Bake unter +49 (0) 69 580013-207
Antragsteller L – R:
Frau Ann-Kristin Göckel unter +49 (0) 69 580013-215
Antragsteller S – Z:
Frau Pia Kaiser unter +49 (0) 69 580013-206

oder online.


Mecklenburg-Vorpommern



Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abt. 3 Landesprüfungsamt für Heilberufe

Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 381 331-59102 oder online.


Nordrhein-Westfalen/Arnsberg



Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 24 – Approbation

Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

telefonischer Kontakt für
Antragsteller A und P - Z:
Herr Christofer Siepelmeyer unter +49 (0) 2931 82-2409
Antragsteller B – G:
Frau Gritta Goesmann unter +49 (0) 2931 82-2451
Antragsteller H – O:
Frau Line Steffens unter +49 (0) 2931 82-2438

oder online.


Nordrhein-Westfalen/Detmold

Bezirksregierung Detmold


Dezernat 24 – Approbationen

Leopoldstraße 15
32756 Detmold

telefonischer Kontakt für
Antragsteller A – L:
Frau Martina Labus unter +49 (0) 5231 71-2407
Antragsteller M – N:
Frau Claudia Brinkmann unter +49 (0) 5231 71-2416
Antragsteller O – Z:
Frau Doris List unter +49 (0) 5231 71-2423

oder online.


Nordrhein-Westfalen/Köln



Bezirksregierung Köln
Dezernat 24 – Approbationen

50606 Köln

telefonischer Kontakt für
Antragsteller A – E:
Herr Stephan Binner unter +49 (0) 221 147-2536
Antragsteller H und I –- M:
Frau Kristina Matz unter +49 (0) 221 147-3942
Antragsteller F – G und N – Z:
Frau Maria Henke unter +49 (0) 5231 71-2539

oder online.

Bitte beachte die abweichende Hausanschrift:
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln


Nordrhein-Westfalen/Düsseldorf



Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Regelapprobation

Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 211 475-2410 oder online.


Nordrhein-Westfalen/Münster



Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – Approbationen

Domplatz 1-3
48143 Münster

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 251 411-3100 oder +49 (0) 251 411-3104 oder online.

Bitte beachte die abweichende Hausanschrift:
Bezirksregierung Münster
Domplatz 36
48143 Münster


Niedersachsen



Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 1 -

Nobelring 4
30627 Hannover

Telefonischer Kontakt für
Antragsteller Am – B:
Frau Probst unter +49 (0) 511 8972-9229
Antragsteller T – Z und Ae – Ak:
Frau Nick unter +49 (0) 511 8972-9224
Antragsteller C – G:
Herr Dziamski unter +49 (0) 511 8972-9226
Antragsteller H – Ka und Ala – Alj:
Herr Bödeker unter +49 (0) 511 8972-9227
Antragsteller Kb – N:
Frau Weiß unter +49 (0) 511 8972-9225
Antragsteller Q – S und Alk – Alz:
Herr Tschiedel unter +49 (0) 511 8972-9228
Antragsteller O – P und Aa – Ad:
Frau Schubach unter +49 (0) 511 8972-9223

oder online.


Rheinland-Pfalz



Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Referat 53.1 –

Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 261 4041215 oder online.


Saarland



Landesamt für Soziales
Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 681 9978-4304 oder online.

Bitte beachte die abweichende Hausanschrift:
Landesamt für Soziales
Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt
Konrad-Zuse-Str. 11
66115 Saarbrücken


Sachsen



Landesdirektion Sachsen
Referat 22

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Telefonischer Kontakt für
Antragsteller Aa – Ak, Am – Az, O:
Herr Uwe Hinze unter +49 (0) 351 8252229
Antragsteller Al (Ärzte), C, G:
Herr Christoper Scholz unter +49 (0) 351 825-2226
Antragsteller B, Al (Apotheker, Zahnärzte):
Frau Silke Herfurth unter +49 (0) 351 825-2225
Antragsteller D – F:
Frau Silke Braun unter +49 (0) 351 825-2254
Antragsteller H, I:
Frau Susanne Fahland unter +49 (0) 351 825-2242
Antragsteller J, X – Z:
Frau Susan Wiesner-Rudolph unter +49 (0) 351 825-2221
Antragsteller K, L:
Herr Kai Römer unter +49 (0) 351 825-2222
Antragsteller M, N:
Herr Gert Schiedewitz unter +49 (0) 351 825-2213
Antragsteller P – R:
Frau Katja Hammer unter +49 (0) 351 825-2214
Antragsteller S – W:
Frau Claudia Ganz unter +49 (0) 351 825-2822

oder online.


Sachsen-Anhalt



Landesverwaltungsamt
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe -

Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 345 514-0 oder online.


Schleswig-Holstein



Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Telefonischer Kontakt für
Antragsteller A – G:
Frau Corinna Heim unter +49 (0) 431 988-5572
Antragsteller H – Z:
Herr Andreas Myska unter +49 (0) 431 988-5565

oder online.


Thüringen



Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 550 / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe

Postfach 22 49
99403 Weimar

Telefonischer Kontakt unter +49 (0) 361 57 3321 196 oder online.

Dies ist ein Beitrag von Max.
Dies ist ein Beitrag von Max und behandelt die Abläufe, um nach Deinem Medizinstudium im Ausland eine Approbation in Deutschland zu bekommen.

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